Outplacement-/ Newplacement-Beratung lohnsteuerfrei
mauer2021-01-18T17:23:22+01:00Bisher mussten Arbeitnehmer eine vom Arbeitgeber finanzierte Outplacement-Beratung als geldwerten Vorteil versteuern und auf die Honorarsummen Lohnsteuer zahlen. Weiter musste eine evtl. Abfindung versteuert werden. Vor diesem Hintergrund war die Mehrbelastung durch die Versteuerung des Outplacement-Honorars für viele Arbeitnehmer unzumutbar, so dass infolgedessen viele wünschenswerte Beratungen nicht durchgeführt werden konnten. Manche Arbeitgeber sahen keinen anderen [...]